Überraschendes Scheitern von Geothermieprojekt im Erzgebirge

10.09.2019 | Valerie Hecht

Noch vor wenigen Wochen hatte die zuständige Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, kurz BGR, verkündet, dass ein Vorprojekt für die Forschungsbohrung im Aue-Bad Schlemaer Stadtteil Wildbach erfolgreich abgeschlossen wurde. Jetzt steht das Projekt aufgrund von zu hohen Investitionssummen von 40 bis 50 Millionen Euro vor dem Aus.

Im Rahmen des Projekts "Geothermie im Granit Sachsens (GIGS)" sollte eine gut fünf Kilometer lange Bohrung vom Gelände der früheren Polizeischule in Wildbach in die Tiefe abgeteuft werden. Wissenschaftler wollten damit überprüfen, ob der Granit in dieser Ecke des Erzgebirges - die sogenannte Störungszone Roter Kamm - für Sachsens erstes Tiefengeothermie-Kraftwerk geeignet ist.

In der Gemeinde Aue-Bad Schlema war die Hoffnung, dass durch einen Erfolg bei der Bohrung ein hochmodernes Geothermiekraftwerk errichtet werden kann, dass die Bürger mit klimafreundlicher Wärme oder Strom versorgen kann.

Nach Bewertung des zweijährigen Vorprojekts kam die BGR zu folgenden Ergebnissen:

  • Für das geplante Hauptprojekt sind zu hohe Projektkosten bei nicht ausreichender Sicherheit zur Wirtschaftlichkeit zu erwarten
  • In unmittelbarer Umgebung ergeben sich durch den Altbergbau (Uran und die Bergwerksinfrastruktur) nicht kalkulierbare Risiken
  • Die exakte Verlauf der Störungszone Roter Kamm ist nicht nachvollziehbar

Laut dem Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß (CDU) stehen Kosten und Nutzen für das Forschungsprojekt in keinem vernünftigen Verhältnis. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich das Projekt weiter verteuert hätte.

Aus für Geothermie-Projekt stößt auf Kritik

Die Entscheidung stößt in der Gemeinde auf Unverständnis. Der Oberbürgermeister von Aue-Bad Schlemau spricht von einer entgangenen Chance: "Wir wollen keine Atomkraft, keine Kohle und Windkraft am liebsten auch nicht. Dann muss man wenigsten bei der Geothermie nachlegen!", so Oberbürgermeister Heinrich Kohl wörtlich.

Quelle:

www.freiepresse.de (07.09.2019)

www.freiepresse.de (06.09.2019)

Pressemitteilung BGR (06.09.2019)