Die geox GmbH, die die Geothermieanlage in Landau betreibt, hat am 1. Juni 2021 beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) angefragt, ob für die Errichtung einer Tiefbohrung zur Gewinnung von Erdwärme eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau) besteht. Wie die Behörde mitteilt, kam sie zu dem Ergebnis, dass für dieses Vorhaben die Umweltauswirkungen in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handelt und bereits zwei artgleiche Maßnahmen (Tiefbohrmaßnahmen) ausgeführt wurden. Hinzu kommt, dass bereits mehrjährige Erfahrungen in der Erdwärmegewinnung an dem Standort vorliegen und u.a. die technische Ausführung der Sicherheits- und Steuerungsanlagen sowie die fortlaufende Überwachung von Umweltparametern auf die Vermeidung von Umweltauswirkungen ausgelegt sind.
Die Erdwärmegewinnung am Geothermiestandort Landau wurde mit Zulassung des Hauptbetriebsplans am 02.11.2007 erstmalig durch das LGB zugelassen.