In ihrer Rede verwies die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, darauf, dass sich Bund und Länder in den zentralen Fragen einig seien. Die jetzige EEG-Reform gäbe einen verlässlichen Ausbaukorridor, so dass die Energiewende sowohl ökonomisch als auch ökologisch ein Erfolg bleibe. Stimmt die EU-Kommission der vorgelegten Novelle am 23. Juli 2014 zu, könnte das reformierte EEG planmäßig bereits am 1. August dieses Jahres in Kraft treten.
Folgende Änderungen betreffen die tiefe Geothermie:
- Die Vergütungssätze werden um 0,2 Cent pro Kilowattstunde auf 25,2 Cent/kWh erhöht.
- Das reformierte EEG sieht für alle Erneuerbaren Energiequellen zukünftig Ausschreibungen vor. Sie sollen schrittweise bis 2017 eingeführt werden und werden zunächst an Freiflächenanlagen getestet. Eine Übergangsbestimmung sieht vor, Geothermie-Kraftwerken eine Übergangsfrist zu gewähren.
- In Planung befindliche Geothermie-Kraftwerke erhalten eine feste Einspeisevergütung, wenn sie vor dem 1. Januar 2017 erstmals eine Betriebsplanzulassung nach § 51 Absatz 1 des Bundesberggesetzes erhalten haben und vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb gehen.
- Der Technologiebonus für petrothermale Geothermieanlagen (EEG 2012: 5 Cent/kWh) entfällt.