EEG-Reform im Bundesrat verabschiedet

16.07.2014 | Politik | Sabine Volland

Der Bundesrat hat letzte Woche die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Auch für die Geothermie werden sich Änderungen ergeben.

In ihrer Rede verwies die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, darauf, dass sich Bund und Länder in den zentralen Fragen einig seien. Die jetzige EEG-Reform gäbe einen verlässlichen Ausbaukorridor, so dass die Energiewende sowohl ökonomisch als auch ökologisch ein Erfolg bleibe. Stimmt die EU-Kommission der vorgelegten Novelle am 23. Juli 2014 zu, könnte das reformierte EEG planmäßig bereits am 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

Folgende Änderungen betreffen die tiefe Geothermie:

  • Die Vergütungssätze werden um 0,2 Cent pro Kilowattstunde auf 25,2 Cent/kWh erhöht.
  • Das reformierte EEG sieht für alle Erneuerbaren Energiequellen zukünftig Ausschreibungen vor. Sie sollen schrittweise bis 2017 eingeführt werden und werden zunächst an Freiflächenanlagen getestet. Eine Übergangsbestimmung sieht vor, Geothermie-Kraftwerken eine Übergangsfrist zu gewähren.
  • In Planung befindliche Geothermie-Kraftwerke erhalten eine feste Einspeisevergütung, wenn sie vor dem 1. Januar 2017 erstmals eine Betriebsplanzulassung nach § 51 Absatz 1 des Bundesberggesetzes erhalten haben und vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb gehen.
  • Der Technologiebonus für petrothermale Geothermieanlagen (EEG 2012: 5 Cent/kWh) entfällt.
Quelle:

BMWi, GtV-BV

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