Die EU-Kommission entschieden, dass ein Kumulierungsverbot nicht für tiefengeothermische Strom- und Wärmeprojekte gilt. Neben der EEG-Förderung können sie einen eingeschränkten Bohrksotenzuschuss und zum Teil nicht rückzahlbare Darlehen für die ganze Wertschöpfungskette erhalten.
Quelle:
Praxisforum Geothermie.Bayern: Grußwort der Ministerin