Freispruch im Basler Geothermieprozess

21.12.2009 | Marktentwicklung | Enerchange

Im Basler Geothermieprozess hat das Strafgericht den einzigen Angeklagten Markus Häring am Montag freigesprochen.

Das Basler Strafgericht sprach den Projektleiter Markus Häring am Montag von Schuld und Strafe frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Sachbeschädigung mit großem Schaden und Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes gefordert. Der 57-jährige Geologe und Geschäftsführer der Firma Geothermal Explorers Ltd war der einzige Angeklagte in dem Prozess um das Erdbeben der Magnitude 3,4 vom 8. Dezember 2006 und die nachfolgenden Beben.
Sie waren durch die Bohrungen für das Geothermie-Projekt Deep Heat Mining im Basler Stadtteil Kleinhüningen ausgelöst worden. Häring hatte die Anklage als haltlos und absurd zurückgewiesen. Der Kanton Basel-Stadt hat das Geothermie-Projekt inzwischen definitiv abgebrochen. Eine Risikoanalyse hatte ergeben, dass mit weiteren Gebäudeschäden in der Höhe von 40 Millionen Franken zu rechnen gewesen wäre.
Quelle: Basler Zeitung