Schweizer Bundesrat nimmt Stellung zur Initiative "Erneuerbare Energien fördern"

07.06.2021 | Politik | Enerchange
Bundeshaus in Bern, Schweiz

Nachdem die Schweizer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) ihren Bericht am 19. April 2021 veröffentlicht hat, nimmt der Schweizer Bundesrat jetzt Stellung dazu. Der Fokus liegt auf der Parlamentarischen Initiative „Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie“ (Kennziffer 19.443). Diese umfasst allerdings nur einen Teil des umfassenden Revisionspakets des Bunderates, wie dieser feststellt.

Grundsätzlich begrüßt der Schweizer Bundesrat, dass die UREK-N den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bestätigt.

Keine Einigung zwischen Bundesrat und Kommission

Dennoch gibt es Differenzen zwischen den beiden Institutionen. Die Folge: Der Bundesrat äußert seine Bedenken. Er fordert, den Erlassentwurf der UREK-N nicht anzunehmen und die Thematik im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu behandeln. Grund dafür ist die, nach Aussage des Rates, nicht gegebene längerfristige Stärkung der Stromversorgungssicherheit der Schweiz. Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Erlassentwurf der UREK-N und den Änderungen, welche der Bundesrat beantragt, bestehen in den Bereichen der Wasserkraft und der Biomasse. Erneuerbare Energie könnten durch den Vorschlag der UREK-N nicht sicher und effizient genug im Stromsystem integriert werden.

Maßnahmen des Bundesrates

Um Letzteres garantieren zu können, müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. „Dies gilt umso mehr, als nach dem Entscheid des Bundesrates vom 26. Mai 2021 bezüglich der Beendigung der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU ein Stromabkommen bis auf weiteres nicht mehr absehbar ist.“, so der Rat.

Folglich wird ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesrates deshalb beispielsweise die Erhöhung der Zubauziele, sowie die Unterstützung des Zubaus von spezifisch im Winter abrufbaren Wasserkraftkapazitäten beinhalten. Zusätzlich soll als weitere Maßnahme eine Energiereserve eingerichtet werden, um den Erhalt einer hohen Stromversorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Den betreffenden Gesetzesentwurf, welcher eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes umfassen soll, wird der Bundesrat voraussichtlich kurz nach der Sommersession 2021 verabschieden.

Quelle:

Schweizerische Eidgenossenschaft, Medienmitteilung - https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83790.html
Stellungnahme des Bundesrates zur Parlamentarischen Initiative 19.443 - https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66886.pdf