Gutachten zu Erdeben in Landau vorgestellt

08.12.2010 | Hydrogeothermie, Projekte, EGS

Das heute vom Umweltministerium vorgestellte Gutachten sieht einen „kausalen Zusammenhang“ zwischen dem Geothermie-Kraftwerk und den leichten Beben als „sehr wahrscheinlich“ an. Jedoch nur ein der gemeldeten Schäden könnte mit den Erdbeben in Verbindung gebracht werden.

Das Gutachten der Expertengruppe „Seismisches Risiko bei hydrothermaler Geothermie“, das von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegeben und heute vorgestellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die leichten Beben im pfälzischen Landau Mitte August und September 2009 „sehr wahrscheinlich“ durch das Geothermie-Kraftwerk ausgelöst wurden.

Als wahrscheinlichste Ursache für die Erdbeben wird eine Erhöhung des Porenwasserdrucks angenommen, die durch das Einpressen von Wasser durch die Reinjektionsbohrung in tiefe Gesteinsschichten hervorgerufen worden sei.

Auch die Zahl der nicht spürbaren Mikroerdbeben habe seit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zugenommen, so die Fachleute. Es wird empfohlen, unter anderem eine bessere Beobachtung der Bebentätigkeit im Umfeld des Kraftwerks vorzunehmen, um schneller reagieren zu können. Auch solle der Betriebsdruck angepasst werden.
Insgesamt wurden nach den Erdbeben 63 Schäden gemeldet. Dies waren nach dem ersten Erdbeben am 15.8.2009 5 Schäden, nach dem zweiten Erdbeben am 14.8.2009 wurden 58 Schäden gemeldet. Davon sind nach Gutachteraussage 46 eindeutige Bauschäden, die keinen Zusammenhang mit den Erdbeben erkennen lassen. Bei 12 der begutachteten Schäden konnte laut Gutachter keine eindeutige Ursache festgestellt werden. Ein Zusammenhang mit dem Erdbeben vom 15.8.2009 kann somit nicht ausgeschlossen werden. Die Schadenshöhe lag zwischen 200 EUR und 1.200 EUR.

„Der Auftrag an die Expertenkommission war nicht, grundsätzliche Bewertungen zur zukünftigen Nutzbarkeit der tiefen Geothermie zu treffen. Der Abschlussbericht gibt dennoch wertvolle Hinweise für den Betrieb und den verantwortungsvollen Umgang mit Geothermie. Es muss zukünftig gemeinsam mit interessierten Betreibern und den Verantwortlichen vor Ort, selbstverständlich auch basierend auf den Ergebnissen des  Abschlussberichts, über Projekte zur Nutzung der tiefen Geothermie ergebnisoffen diskutiert und entschieden werden“, so auf der Website des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.

Derzeit darf das Landauer Kraftwerk auf Anweisung der Landesregierung nur mit 70 Prozent seiner Leistungskraft laufen. (va)

Quelle: www.Verivox.de, www.mufv.rlp.de