Das Bundesverfassungsgericht unterstrich in seinem Urteil vom 29. April 2021, dass eine Verlagerung von Treibhausgasminderungen in die Zukunft aufgrund von unterlassenen Maßnahmen nicht zulässig sei. Bisher werden noch über 90% der Wohngebäude mit Kohle, Erdgas oder Erdöl beheizt. Geothermie hat deutschlandweit ein enormes Potenzial, die Wärmewende wesentlich voranzubringen.
Das Land NRW setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung und Förderung der Geothermie im Klimaschutzgesetz ein. In dem Antrag vom 27.05.2021 wird gefordert, dass: "bestehende und bekannte Investitionsbremsen in der Gebäudesanierung, wie beispielsweise für den Einsatz der Wärmepumpen-Technologie oder beim Ausbau von Mieterstrom, endlich zu lösen". Die Energie- und Wärmewende im Gebäudesektor soll „sicher, sauber und bezahlbar“ sein, damit Eigentümer:innen sowie der Mieter´:innen ihren Beitrag leisten können.
Eine klimaneutrale Wärmeversorgung kann bis 2050 durch einen Mix aus Geothermie, Solarthermie, Bioenergie und PtX oft in Verbindung mit Wärmepumpen realisiert werden. Gemäß einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes vom Oktober 2020 kann Tiefe Geothermie hierbei 118 TWh pro Jahr beitragen. Einen deutlich höheren Beitrag kann die Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen liefern. Damit diese nachhaltige und sichere Technologie nun rasch ausgebaut wird, fordert NRW "einen Masterplan Geothermie für den Ausbau der geothermischen Wärmenetze in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten, um die Konversion der Energieversorgung hin zu CO2-freien Wärmequellen voranzutreiben".
Antrag des Landes NRW zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes
Pressemitteilung: Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich