Nachdem die zweite Abstimmung im Tutzinger Gemeinderat eine Mehrheit für die Klage gegen den Hauptbetriebsplan A, die Errichtung des zweiten Bohrplatzes auf Tutzinger Gemarkung fand, soll jetzt eine Klage ohne Anwalt und Begründung eingereicht werden, um Kosten zu sparen. Zuvor hatten Experten auf Grund der geringen Erfolgsaussichten vor einer