Das neu geregelte MAP umfasst zwei Programmteile:
Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere öffentliche und gewerbliche Objekte werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Große Gebäude und Gebäude für die gewerbliche Nutzung unterstützt hingegen das Programm Erneuerbare Energien Premium der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Programm sieht im Bereich tiefe Geothermie vor allem folgende Veränderungen vor:
- Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Neben Wärmeprojekten werden künftig auch stromerzeugende Anlagen sowie kombinierte Wärme- und Stromprojekte mit einbezogen.
- Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.
- Große Wärmepumpen ab 100 Kilowatt-Leistung sind jetzt auch im Neubau förderfähig.
Mehr Information finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums. (ps)
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit