Stellungnahme und Kritik am EEG-Referentenentwurf

19.03.2014 | Jochen Schneider

Die Geothermieverbände haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Kritik am EEG-Referentenentwurf geübt. Sie verweisen vor allem auf fehlende Investitionssicherheit und Vertrauensschutz. Um dem entgegen zu wirken, fordern sie eine Orientierung am Entwurf der EU-Leitlinie.

Nach Ansicht der Branchenverbände Wirtschaftsforum Geothermie (WFG) und Geothermische Vereinigung-Bundesverband Geothermie (GtV-BV), ergeben sich aus dem EEG-Referentenentwurf vom 4. März 2014 drei Problemkreise für die tiefe Geothermie:

  1. Ausschreibung, Investitionssicherheit, Vertrauensschutz
  2. Degression, Absenkung der Förderung
  3. Petrothermale Geothermie

In Punkt 1 sehen die Verbände vorwiegend die Problematik, dass der Entwurf gemäß § 1a Absatz 5 vorsieht, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien spätestens bis 2017 durch Ausschreibungen zu ermitteln. Dies ist für Geothermieprojekte mit ihrer langen Vorlaufzeit in der Planung- und Entwicklungsphase problematisch. Bei heutigem Beginn wären die Projekte bis 2017 noch nicht ausreichend entwickelt, um ans Netz angeschlossen werden zu können. Damit entfiele die Zusage einer Einspeisevergütung, die nach dem aktuellen EEG-Entwurf nur bei Inbetriebnahme gezahlt werde.

Hier bietet die im Entwurf einer EU-Leitlinie geforderte Ausschreibung einen Lösungsansatz. In dem Leitlinien-Entwurf wird zwischen Beihilfen für etablierte (mit einem Anteil von mindestens 1 bis 3 Prozent an der Stromerzeugung auf EU-Ebene) und nicht-etablierten (kleinerer Anteil an der Stromerzeugung) Energieerzeugungstechnologien unterschieden. Überträgt man diese Definition auf Deutschland, würde die Geothermie als nicht-etablierte Energieerzeugungstechnologie von der Ausschreibung ausgenommen. Dies fordern die Verbände in ihrer Stellungnahme.

Eine weitere zentrale Forderung zur Stärkung der Investitionssicherheit liegt in der Zusage eines Föderanspruchs nach dem EEG 2014 ab dem Beginn der ersten Bohrung. Zu diesem Zeitpunkt der Projektentwicklung wurden bereits mehrere Millionen Euro investiert. Daher können Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden.

Zu Punkt zwei fordern WFG und GtV-BV eine Verlangsamung der Degression. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll diese ab dem Jahr 2018 mit 5 Prozent beginnen, was nach Ansicht beider Verbände zu Investitionsminderungen führen wird. Als Begründung stützen sie sich vorwiegend auf die langen Vorlaufzeiten in der Projektentwicklung. Wenn ein Projekt heute mit der Entwicklung startet, würde nach dem vorliegenden Referentenentwurf Geothermiestrom de facto nur mit einer Einspeisevergütung von 24 Cent pro Kilowattstunde gefördert, da bis in vier Jahren keines der heute beginnenden Projekte abgeschlossen und damit am Netz sein dürfte. Nach Ansicht von WFG und GtV-BV sollte der Degressionsbeginn verschoben und die Degressionsrate reduziert werden.

Für die Petrothermale Geothermie (Punkt 3) darf nach Ansicht der Verbände der Bonus von fünf Cent pro Kilowattstunde nicht gestrichen werden. Sie begründen dies mit der, im Gegensatz zur hydrothermalen Geothermie, noch fehlenden Marktreife der petrothermalen Geothermie. Hierzu ist ein Fördermechanismus erforderlich, der deutlich über die Förderung der hydrothermalen Geothermie hinausgeht.